MBG verbietet E-Shishas. Zurecht?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Dierdorf. Das Martin-Butzer-Gymnasium hat sich mit dem letzten Elternbrief für ein Verbot sog. „E-Shishas“ ausgesprochen. In der offiziellen Erklärung auf der Schulhomepage heißt es:

Die Schulleitung vertritt die Meinung, dass diese E-Shishas zu nichts anderem dienen, als den Weg zum Rauchen oder Kiffen zu ebnen. Obwohl die Gesetzeslage noch unklar ist, verbietet die Schulleitung die Benutzung von E-Shishas auf dem gesamten Schulgelände. Sollten trotzdem Schülerinnen und Schüler mit E-Shishas angetroffen werden, so sind unsere Kolleginnen und Kollegen angehalten, diese einzuziehen.

„E-Shishas“ also mit Kiffen oder Rauchen gleichsetzen? Fraglich. Nichtsdestotrotz ist die Schädlichkeit dieser Geräte bereits bewiesen. „E-Zigaretten sind gesundheitlich bedenklich“,meint das DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum) dazu. Eine Krebsgefährdung „könne nicht ausgeschlossen werden“.  Aber was sind „E-Shishas“ eigentlich?

 

[/vc_column_text][vc_message color=“alert-info“ style=“rounded“]E-Shishas gibt es in nachfüllbaren und Einweg-Modellen. Die Einweg-E-Shisha enthält Fluid für rund 500 Züge und kostet rund sieben Euro. Im Prinzip ist die E-Shisha einer regulären Wasserpfeife ähnlich, ihr Rauchvolumen ist allerdings geringer. Sie kann auch alleine geraucht werden, während die reguläre Shisha eher in Gemeinschaft konsumiert wird. Im Gegensatz zu E-Zigaretten, die hauptsächlich zur Abgabe von Nikotin konzipiert wurden, sind E-Shishas nur zum Verdampfen des nikotinfreien aromatisierten Fluids gedacht. E-Shishas werden durch bloßes Saugen aktiviert, während bei E-Zigaretten meist ein Knopf gedrückt werden muss. Im Gegensatz zu handelsüblichen Wasserpfeifen und Zigaretten gibt es in Deutschland für diese Modelle keine Altersbeschränkung.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

Ein generelles Verbot halten einige Experten allerdings für wenig hilfreich. Verbotenes reizt bekanntlich am Meisten. Vielmehr würden Kinder durch ein Verbot erst auf „E-Shishas“ aufmerksam gemacht werden. So auch der Medizinjournalist Dr. Specht, dieser hält die Aufklärung für den besten Weg: „Ordnen Sie das ein, dass man auch keine Medikamente schlucken würde, deren Zusammensetzung man nicht kennt“. Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die Jugendämter oder auch das Gesundheitsamt stehen für Fragen rund um den Konsum „E–Shishas“ zu Verfügung.

3 Kommentare

  1. Absoluter Quatsch, was die Schulleitung da wieder will! Die Lehrer überall auf dem Schulgelände rauchen lassen, aber den Schülern alles verbieten. Typisch!

  2. Seit wann hilft ein Verbot den Konsum zu reduzieren? Lächerlich! Lieber aufklären, sprich Informationsabende, als die Kinder mit einem Verbot drauf aufmerksam zu machen… Besorgte Eltern scheinen wieder ein hervorragendes Thema zum dämonisieren gefunden zu haben. Die Schule sollte sich lieber mal präventiv um die westerwälder „Saufkultur“ kümmern, die tatsächlich Schaden anrichtet und dabei noch vollkommen von Eltern akzeptiert oder sogar unterstützt wird.

  3. Eine Shisha raucht man im traditionellen in der Gemeinschaft, eine eShisha ist nichts anderes als ein versuch das ganze Prinzip noch krasser zu kommerzialisieren und deshalb find ich die Idee der Schulleitung gut. Zumal die Jugendlichen shisha außerhalb der Schulzeiten rauchen können! Das haben die älteren Jahrgänge auch geschafft!

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