Schmerzensgeld nach Stuhlwegziehen?

Stuhlwegziehen ist ein beliebter Streich unter Freunden und Klassenkameraden. Doch, dass dieser kleine Scherz ernsthafte Folgen für beide Beteiligten haben kann, zeigte nun dieser Fall, in welchem nach einigen Jahren vor dem Amtsgericht in Hannover ein Urteil gefallen ist.

Der heute 17-jährige Täter hatte seinem ehemaligen Mitschüler und Sitznachbarn in der 9.Klasse den Stuhl weggezogen. Dieser fiel daraufhin auf sein Steißbein, schlug mit dem Kopf auf und zog sich Prellungen, sowie Blutergüsse zu. Da das Opfer unter der Bluterkrankheit oder Hämophilie leidet musste er drei Tage im Krankenhaus beobachtet werden und klagte noch Monate später über starke Schmerzen. Als Folge des anfänglichen Streiches ergab sich nun eine Schmerzensgeldklage in Höhe von 1400€.

Nun – Jahre später – fällt ein Gerichtsurteil in Hannover. Dort erklärte die Richterin Catharina Schwind heute, dass Kinder für Neckereien untereinander im Klassenzimmer nicht haften, solange kein Vorsatz vorliege. Weiter erläuterte sie, dass der Vorsatz jedoch nicht nur darin bestehen müsse, den Stuhl wegzuziehen, sondern dem Betroffenen gesundheitliche Schäden zuzufügen. Da dies im aktuellen Fall nicht gegeben sei, kam der 17-jährige Täter ohne Strafe davon.

Thomas Kräft, der Anwalt des Opfers, ließ zum Ende des Prozesses verlauten, dass sie mit diesem Ausgang gerechnet haben und überlegen Berufung einzulegen…

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