Alle Jahre wieder – Schneechaos = Schulchaos?

Dierdorf. Heute, am 23.02 war es mal wieder soweit: Ein unerwartet heftiger Schneefall brachte den Verkehr im Westerwald fast zum erliegen. So auch den Schulbetrieb: Klassen und Kurse, die mit nur fünft Schülern besetzt waren gab es häufig zu sehen. Das Problem: Die Busunternehmen der Region sind zum Teil überfordert mit der Situation, viele Busse sind auch nicht für den Betrieb bei Schnee ausgelegt. Kann so ein Chaos denn nicht vermieden werden, indem man vorab eine klare Regelung für den Betrieb von Transport und Schule festlegt? Die Regelung des Martin-Butzer-Gymnasiums zu diesem Thema könnte schwammiger nicht formuliert werden. In den letzten Jahren wurde die Formulierung verwendet, dass die Schule „grundsätzlich geöffnet“ sei. Man beruft sich hier auf die Schulordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die da lautet: „Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, ob der Schulweg zumutbar ist […]“(§33 Abs. 5).

Ist das aber so sinnvoll? Ob die Schüler nun zuhause bleiben oder zwei Stunden ohne Information ob und wie der Unterricht stattfindet im Klassenraum warten, macht unterm Strich keinen Unterschied. Letztendlich werden sie doch meist wieder heimgeschickt – dann aber eventuell ohne Möglichkeit, abgeholt zu werden: auf den Bustransport ist ja bekanntlich bei Schnee nur mäßig Verlass. Natürlich – offiziell wird der Unterricht der Dienstpflicht der Lehrer/innen wegen auch bei einer Hand voll Schüler weitergeführt. De facto ist das aber fast nie so. Ob die Schüler aber nun in der Schule zusammen lustige YouTube-Videos  oder Filme schauen oder zuhause, ist letztendlich auch egal.

Wäre es also besser direkt morgens zuhause zu bleiben? Die Meinungen gehen hier auseinander. Zum einen liegt es in der Hand der Eltern bzw. der volljährigen Schüler, ob der Schulweg zumutbar ist (Bei letzteren ist die Antwort meint eindeutig), zum anderen ist die Frage der Fehlstunden in einer solchen Situation allerdings unklar – Die Ausrede ist nur besser.

Eure Meinung ist gefragt: Sollte eine klarere Regelung gefunden werden? Was haltet ihr davon? Wir freuen uns auf Kommentare!

Quelle: mbgdierdorf.de

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