Derzeit beschäftigt viele von uns die Frage, welche Partei am 26.09., dem kommenden Sonntag, als die stärkste in den Bundestag einziehen und wer die nächste Bundeskanzlerin oder der nächste Bundeskanzler Deutschlands werden wird. Doch wie genau wird man eigentlich Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler und was genau wird am Sonntag eigentlich gewählt?
Wen oder was kann ich, sobald ich wahlberechtigt bin, eigentlich bei der Bundestagswahl wählen?
Viele Menschen denken, sie könnten auf ihrem Wahlzettel für die Bundestagswahl direkt eine Bundeskanzlerkandidatin oder einen Bundeskanzlerkandidaten wählen. Diese Annahme ist allerdings nicht ganz richtig. Auf deinem Wahlzettel wirst du zwei Stimmen abgeben können, eine sogenannte Erststimme und eine Zweitstimme. Auf der Seite für die Erststimme werden verschiedene Namen aufgelistet sein. Diese sind aber nicht die Namen der Kanzlerkandidatinnen und -kandidaten, sondern die der möglichen Direktkandidaten des entsprechenden Wahlkreises, zum Beispiel des Wahlkreises Neuwied. Aus jedem Wahlkreis wird über die Mehrheitswahl exakt eine Person gewählt, die nach der Wahl zum Bundestagsabgeordneten wird und dort die Interessen seines Wahlkreises vertritt. Über die Erststimme kann man also eine Person wählen. Für die Direktmandate stehen im Bundestag 299 Sitze zur Verfügung, genauso viele, wie es Wahlkreise innerhalb Deutschlands gibt.
Über die Zweitstimme jedoch wählst du keine explizite Person, sondern die Partei, deren Wahlprogramm dir am meisten zusagt. Sobald nach der Wahl alle Stimmen ausgezählt sind, werden die übrigen 299 Sitze im Bundestag verhältnismäßig auf die Parteien verteilt. Das heißt, wenn eine Partei insgesamt 30% der Zweitstimmen bekommen hat, stehen ihr auch 30% der Sitze für ihre Abgeordneten zu.
Im Bundestag sind derzeit aber mehr als nur 598 Abgeordnete. Wie kommt das?
Tatsächlich sitzen seit der letzten Bundestagswahl am 24. September 2017 ganze 709 Abgeordnete im Bundestag. Dazu kommt es, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme gewinnt, als ihr nach der Zweitstimme eigentlich zustehen. Diese Mandate nennt man „Überhangmandate“. Direktmandate müssen aber grundsätzlich alle in den Bundestag einziehen, wenn sie gewählt wurden. Also bekommen alle anderen Parteien sogenannte „Ausgleichsmandate“, damit das Verhältnis zwischen den Parteien weiterhin stimmt. Daher kommt es, dass die Zahl der Abgeordneten immer größer ist als die eigentlich vorgesehene. Umso größer wird das Problem, je mehr verschiedenen Parteien in den Bundestag einziehen. Mit seinen 709 Abgeordneten ist der Deutsche Bundestag die größte frei gewählte nationale Parlamentskammer der Welt.
Und wer entscheidet nun, wer die nächste Bundeskanzlerin oder der nächste Bundeskanzler wird?
Der Bundespräsident schlägt zunächst eine oder mehrere Personen vor, die als Bundeskanzlerin oder als Bundeskanzler in Frage kommen. Meist sind dies die Kanzlerkandidatinnen und -kandidaten, die die stärksten Fraktionen im Bundestag aufgestellt haben. Der Bundestag stimmt anschließend über die Vorgeschlagenen ab und diejenige oder derjenige mit den meisten Stimmen wird vom Bundespräsidenten als neue Bundeskanzlerin oder neuer Bundeskanzler ernannt.
Am Freitag findet auch an unserer Schule wieder die Juniorwahl statt, bei der die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10 und 11 die Gelegenheit bekommen, eine Probewahl durchzuführen. Wir wünschen euch viel Spaß!
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